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Klimaklage

FAQs

Wo kann ich noch mehr zu Klimaklagen erfahren?
  • Aktuell klagen 6 portugiesische Jugendliche 33 europäische Staaten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für ihre Untätigkeit in der Klimapolitik. Mehr dazu HIER
  • Schweizer Seniorinnen bemängeln das unzureichende Schweizer Emissions-Reduktionsziel, weil sie von den zunehmenden Hitzetagen besonders betroffen sind. Sie haben den Fall im Sommer 2020 vor den EGMR gebracht. Mehr dazu HIER
  • Die NGO Urgenda klagte, dass die Niederlande ihre Bürger*innen nicht ausreichend vor der Klimakrise schütze. Im Urteil hieß es, dass die Niederlande ihre Emissionen um mindestens 25 Prozent bis 2020 senken müsste, anstatt der angestrebten17 Prozent. Mehr dazu HIER
  • Eine berühmte Klage ist die des Peruaners Saúl Luciano Lliuya, der den deutschen Kohlekonzern RWE anklagte. Der Konzern soll einen Anteil an Schutzmaßnahmen finanzieren und zwar jenen Anteil, für den RWE am Klimawandel schuld ist. Die Schutzmaßnahmen sollen die in den Anden gelegene Stadt Huaraz vor dem nahegelegenen Gletschersee schützen. Dessen Wasserpegel steigt durch den schmelzenden Gletscher immer weiter an und droht in der Stadt Schaden anzurichten und Menschenleben zu gefährden. Mehr dazu HIER
  • Datenbasis für sämtliche Klimaklagen (englisch)
    enthält mehr Informationen zu den obigen Klagen
    --Datenbasis der Columbia Law School
    --climatecasechart.com/School
Wo wird zu Klimaklagen an Hochschulen gelehrt und geforscht?

An der Universität Graz wird zu Klimaklagen geforscht. Außerdem werden dazugehörige Kurse angeboten (LINK).
Auch an der Universität Wien wird zu Umweltrecht geforscht und es werden passende Kurse angeboten (LINK).

Wie würde sich ein positives Urteil auf andere Staaten auswirken?
  • Im Falle eines positiven Urteils würde es als Orientierung für die Gerichte von 46 weitere Staaten dienen, die die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ratifiziert haben (820 Millionen Menschen)..
  • Bestätigt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass sich aus dem Recht auf Leben und Recht auf Gesundheit eine Pflicht der Staaten zu Klimaschutz ableiten lässt, kann auch in anderen Ländern unter Berufung auf Artikel 2 und/oder Artikel 8 EMRK mehr Klimaschutzmaßnahmen eingefordert werden .
  • Bestätigt der EGMR die Beschwerde heißt das auch, dass ein Recht auf eine wirksame Beschwerde auf mehr Klimaschutz gegeben sein muss ..
  • Fällt der EGMR auch eine ausdrückliche Aussage nach Artikel 13 der EMRK, so müssen auch beispielsweise die Schweiz oder Deutschland ein Recht auf wirksame Beschwerde schaffen Im Falle der Schweizer Klimaseniorinnen wurde eine Klagebefugnis auf Grundrechtebasis vom Schweizer Höchstgericht explizit verneint. In Deutschland stehen zwei Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht noch aus. Das Urteil des EGMR könnte diese Klagen aber positiv beeinflussen.
Wie arbeitet der EGMR?
  • Sind alle Voraussetzungen für das Einreichen der Klage erfüllt, so wird die Klage vom EGMR akzeptiert. Bedingungen dafür sind unter anderem:
  1. der angeklagte Staat muss, wie Österreich, Mitglied des Europarats sein (47 Länder, 820 Millionen Menschen). Alle Mitglieder haben die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ratifiziert.
  2. Die Klage muss mindestens ein Recht der EMRK verletzen, in unserem Fall Artikel 2 “das Recht auf Leben” & Artikel 8 “das Recht auf Gesundheit”, sowie Artikel 13 “das Recht auf Durchsetzung der Rechte aus der Konvention”.
  3. Die klagende Person muss Opfer der Verletzung der EMRK sein.
  4. Der Fall muss zeitlich nach der Ratifizierung der EMRK des verklagten Landes liegen.
  5. Der Fall muss alle Instanzen im Heimatland durchlaufen haben.
  6. Der Fall muss spätestens 6 Monate nach dem Urteil des höchsten nationalen Gerichts beim EGMR eingereicht werden.
  • Offensichtlich unzulässige Beschwerden werden von einem *r Einzelrichter *in zurückgewiesen.
  • Je nach Bedeutung des Falls befassen sich eine unterschiedliche Anzahl an Richter*innen mit dem Fall: Ausschuss (3), Kleine Kammer (7), Große Kammer (17).
  • Das Urteil des EGMR ist endgültig.
    47 Richter *innen sind am EGMR angestellt, pro Land eine Person.
  • Das Verfahren vor dem EGMR ist kostenfrei.
  • Das Minister *innenkomitee des Europarats ist für die Umsetzung verantwortlich. Der betroffene Mitgliedsstaat ist an die Urteile gebunden und verpflichtet, sie umzusetzen.
Hat der EGMR sich schon einmal im Bezug zur Klimakrise geäußert?
  • Ja, der EGMR hat erst kürzlich die Klage von 6 jungen Portugies*innen zugelassen, die 33 europäische Staaten für ihre unzureichende Klimapolitik verklagen. Die Staaten müssen nun zu diesem Vorwurf Stellung nehmen. Im gleichen Zug hat der EGMR angekündigt, sich weitere Klimaklagen beschleunigt anzuschauen.
    Mehr Informationen sind HIER und HIER zu finden, oder in den anderen FAQs.
Was hat Fridays For Future damit zu tun?

Fridays For Future ist eine Klimagerechtigkeitsbewegung. Der Fall von Mex steht für die viele Personen, deren Gesundheit schon heute von den Auswirkungen der Klimakrise betroffen ist und durch die zunehmende Klimakrise noch stärker betroffen sein wird. Klimaschutz heißt auch, unsere Menschenrechte zu schützen. Da wir eine überparteiliche Bewegung sind und Menschen von jung bis alt erreichen, können wir dem Fall zu der nötigen Aufmerksamkeit verhelfen, die er verdient.
Gleichzeitig steht die Klage sinnbildlich für das ‘For Future’ in unserem Namen, da er im Falle eines Erfolges den Klimaschutz auf ein neues Level heben kann: Dass wir ein Recht auf Beschwerde erhalten und, dass wir wissen was unsere Menschenrechte in der Klimakrise Wert sind.

Was kann ich machen oder wie kann ich helfen?
  • Aktuell brauchen wir finanzielle Unterstützung für unser Crowdfunding, um die Anwalts-, Gutachten-, und weitere Kampagnenkosten begleichen zu können.
    Wenn du nicht selbst spenden kannst, sprich mit deinen Freund *innen/Verwandten darüber, dass es dir wichtig ist, dass wir in Österreich eine Beschwerdemöglichkeit für zu wenig Klimaschutz bekommen.
  • Ebenso benötigt der Fall Aufmerksamkeit. Hier geht es nicht um einen PR-Gag für die Klimabewegungen. Es geht um die einfache Frage, was sind uns unsere Menschenrechte in der größten Krise der Menschheit wert.
  • In diesem Sinne, spread the news and #FightForYourHumanRight! Jeder Euro hilft!
Ist Österreich schon einmal vor dem EGMR verklagt worden?

Ja, zwischen 1959-2020 wurden in 279 von 397 Klagen mindestens eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention festgestellt
HIER der Link zur EGMR Statistik.

Was hätte in Österreich getan werden müssen, dass ihr nicht vor den EGMR zieht?
  • Einfach gesagt: die Bundesregierung müsste endlich einen Pfad einschlagen, der die Pariser Klimaziele einhält.
  • Des Weiteren müsste Österreichs Gesetzgebung eine Möglichkeit für ein wirksames Recht auf Beschwerde im Klimaangelegenheiten bieten.
Was ist die Verbindung zwischen der Klimaklage vor dem EGMR und der Klimaklage vor dem Verfassungsgerichtshof im vergangenen Jahr?
  • In Österreich kann man zum Beispiel nicht vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gehen, “weil der Staat nichts macht”- das geht in anderen Ländern schon. Kurz, es gibt in Österreich kein Recht auf Beschwerde gegen das gesetzliche Nichtstun im Klimaschutz. In Österreich können in dem Zusammenhang nur bestehende Gesetze oder Verordnungen angefochten werden, die eine Person in ihren Rechten verletzen. Der VfGH könnte diese dann aufheben.
  • Das war auch die Idee der ersten Klimaklage in Österreich (www.klimaklage.at). Zwei Gesetze wurden durch den VfGH geprüft: die Kerosinsteuerbefreiung und die Umsatzsteuerbefreiung von internationalen Flügen. Bahnfahrende werden benachteiligt, da es hier keine solchen Vergünstigungen gibt. 8063 Österreicher*innen klagten, dass der Staat zum einen seiner Schutzpflicht nicht nachkomme - durch das Fördern von klimaschädlichem Handeln - und die Menschen vor der Klimakrise schützen müsste. Zum anderen wurde geklagt, dass die Gesetze gleichheitswidrig sind, da zwei Verkehrsmittel unterschiedlich behandelt werden, ohne eine guten Grund vorzuweisen.
  • Der VfGH hat diese Klage aus formalen Gründen abgewiesen, da Bahnfahrer*innen rechtlich nicht unmittelbar von den Steuervorteilen im Flugverkehr betroffen sind.
    Aber selbst die Aufhebung dieser einzelnen klimaschädlichen Gesetze hätte nicht das Defizit lösen können, dass gegen fehlenden Klimaschutz kein Rechtsschutz besteht.