#FightForYourHumanRight
Die Klimakrise ist auch eine Krise der Grund- und Menschenrechte. Die Klage erlangte vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte “Priority Status"!
Die Klage wird unterstützt von Fridays For Future und CLAW - Initiative für Klimarecht.
Schutz vor der Klimakrise muss einklagbar werden
Beschwerdeführer Mex ist an einer temperaturabhängigen Form von Multipler Sklerose, dem Uhthoff-Phänomen, erkrankt. Ab einer Temperatur von 25 °C ist er auf einen Rollstuhl angewiesen. Die Klimakrise beeinträchtigt sein Leben erheblich.
Österreich ist zum Schutz der Gesundheit vor massiven Umwelteinflüssen verpflichtet, aber seit Jahrzehnten kann der unzureichende Klimaschutz rechtlich nicht angefochten werden. Jetzt soll ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) das Recht auf Klimaschutz sicherstellen.
„Ich habe Multiple Sklerose. Die Temperaturen da draußen haben echte Auswirkungen auf mich. Ab 25 °C sitze ich im Rollstuhl. Ich bin jetzt schon von der Klimakrise betroffen und in Zukunft noch viel stärker. Darum reiche ich diese Beschwerde ein!”
Beschwerdeführer Mex
Der Fall nimmt Fahrt auf und erlangt “Priority Status”
Eine weiterer großer Schritt geschafft, Mex’s Fall hat “Priorität Status” vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verliehen bekommen. Diese Entwicklung beschleunigt die Behandlung der Klage und öffnet Türen für ein potenziell bahnbrechendes Urteil. Eine solche Einstufung wird relativ selten vom EGMR vergeben und hebt die Gewichtung dieser bevorstehenden Entscheidung hervor.
Nun muss Österreich bis zum 4. November die Fragen des Gerichtshofs beantworten und ihre Stellungnahme zu dem Fall abgeben.
Bis September konnten unabhängige, relevante Akteure beantragen, eine Stellungnahme als Drittpartei abzugeben. Damit hatten sie die Möglichkeit, den Gerichtshof mit ihrer fachlichen Expertise zu unterstützen. Eine solche Stellungnahme ist neutral und nimmt keine Partei für eine der beteiligten Seiten ein.
Nur durch das Crowdfunding im Frühjahr 2021 mit 32.488€ konnte dieser Fall ermöglicht werden! Vielen Dank an alle die uns unterstützen! Zahlreiche Expert*innen aus den Bereichen Medizin, Meteorologie und Recht arbeiteten zusammen mit Anwältin Michaela Krömer an dem Schriftsatz. Mehrere tausend Seiten Gutachten, Unterlagen und Antragstext umfasste die eingebrachte Klage, die im April 2021 beim EGMR ankommen konnte.
Lies einen Ausschnitt der Beschwerde →
Timeline
Crowdfunding, danke für eure Unterstützung!
Einreichen des Antrags beim EGMR
Erlangen “Priority Status” vom EGMR
Abgabe Stellungnahme Österreichs
Stellungnahme Kläger durch Anwältin
"Mex steht beispielhaft für die Millionen von Menschen, die durch die Klimakrise sowohl heute als auch in Zukunft konkret betroffen sind."
Rechtsanwältin Michaela Krömer
Fragen und Antworten
1. Was sind Klimaklagen?
- Es gibt nicht “die eine” Klimaklage, aber alle haben gemeinsam, dass sie mit Recht für den Klimaschutz kämpfen.
2. Wer wird angeklagt?
- Angeklagt wird der Staat Österreich.
- Kommt es zu einem Urteil dient es als Orientierung für die Höchstgerichte der 46 anderen Staaten, die die Europäische Menschenrechtskonvention anerkannt haben. Das betrifft 820 Mio Einwohner*innen.
3. Was würde sich ändern, wenn die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erfolgreich wäre?
- Würde dem Beschwerdeführer Recht gegeben werden, dass er in einer der Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt worden ist, in unserem Fall Artikel 2, 8 und 13, dann könnte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Österreich dazu verpflichten eine wirksame Beschwerdemöglichkeit zu schaffen, und mehr im Kampf gegen die Auswirkungen der Klimakrise für Betroffene zu tun. Der EGMR kann allerdings keine Gesetze direkt aufheben.
- Ebenso hätte das Urteil Signalwirkung für alle 46 anderen Länder, die die EMRK ratifiziert haben - also für 820 Millionen Menschen.
- In zukünftigen Urteilen würden sich die Gerichte an diesem Urteil orientieren können.
4. Was ist Multiple Sklerose und das Uhthoff-Phänomen?
- Multiple Sklerose ist eine chronisch-entzündliche Krankheit des zentralen Nervensystems. Die genauen Ursachen sind noch nicht geklärt. Da die Entzündungen jeden Nerven des zentralen Nervensystems betreffen können, gibt es unterschiedliche Symptome wie zB Seh- oder Gehbehinderungen.
- Wissenschaftler M. Wallin und Kolleg*innen veröffentlichten 2019 im Fachjournal Lancet eine Studie, die zum Schluss kam, dass im Jahr 2016 weltweit 2,2 Millionen Menschen an MS erkrankt waren, 11000 davon in Österreich
Ebenso schrieben sie, das mit dem 60. Lebensjahr 2 mal so viele Frauen von MS betroffen sind wie Männer - Die Multiple Sklerose ist aktuell nicht heilbar.
- Das Uhthoff-Phänomen tritt in 60-80% der MS-Patienten auf. Das Phänomen wird durch z.B. heiße Bäder oder eine heiße Umgebung ausgelöst. Schon eine Körpertemperaturerhöhung von ~0,5°C kann die Symptome auslösen. Symptome können zB langsame Reaktionsfähigkeit oder das Erschlaffen der Muskulatur sein
5. Was bedeutet es als Drittpartei Stellung zu beziehen und wie geht das?
- Wer? Einzelpersonen und Organisationen mit für den Fall relevanter Expertise (Gesundheit, Klimawissenschaft, …)
- Wann? Beantragung durch postalisches Eintreffen beim EGMR bis zum 23.September, bei Stattgebung schriftliche Einreichung der Stellungnahme (Datum unbekannt), evtl. mündliche Anhörung in Straßburg von ein paar Drittparteien
- Was? “Third Party Interventions" sind von großer Bedeutung. Mit einer “Third Party Intervention” ergreifen Sie für keine der beiden Seiten Partei, Sie geben dem Gerichtshof durch Ihre Expertise einen weiteren, für das Verfahren potentiell entscheidenden, Blickwinkel
- Material zur Bewerbung?
Müllner vs Austria - Antrag zur 3rd Party
Practice Directions zur 3rd Party
Hintergründe zum Fall - Vorbilder? (Third Party Interventions im Fall der Klimaseniorinnen vs. Schweiz. Sie haben im April die erste Klimaklage überhaupt vor dem EGMR gewinnen können
6. Was unterscheidet diese Klimaklage von anderen Klimaklagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte?
- Alle Klagen haben gemeinsam, dass sie unter der Berufung auf dem Recht auf Leben und dem Recht auf Gesundheit die Pflicht von Staaten zu mehr Klimaschutz einfordern
- Die Portugiesische Klimaklage hat mehrere Beschwerdeführer*innen und richtet sich gegen 33 Länder. Sie wird im Namen von jungen Menschen eingebracht, die psychisch durch die zunehmende Hitze und damit verbundene Waldbrände durch die Klimakrise belastet sind
- Die Klage der Schweizer Klimasenior*innen hat auch mehrere Beschwerdeführer*innen, die allesamt älter sind und richtet sich wie auch unsere Klage an nur ein Land. Die Frage dort ist: Schützt die Schweiz die Gesundheit der Senior*innen ausreichend.
- Die Österreichische Klimaklage wäre die Dritte, in ihr geht es kurz gesagt um:
Welche Möglichkeiten muss ein Staat den Bürger*innen bieten, dass sie mehr Klimaschutz einfordern können. Darüber hinaus geht es um die Schutzpflichten des Staates gegenüber einem massiv körperlich betroffenen und jungen Kläger (Jahrgang 1980).
7. Kann ich auch per Banküberweisung spenden? - JA!
-
Ja! Das geht.
Einfach an das Projektkonto von Respekt.net überweisen:
IBAN: AT 6032 0000 0111 0435 36
BIC: RLNWATWW -
Im Betreff angeben:
--Vor- und Nachnamen
--sowie eine gültige E-Mail-Adresse,
--sowie Nummer des Projekts: 2218
oder den Namen des gewünschten Projekts:
"Europäische Klimaklage #FightForYourHumanRight"
Noch Fragen zur Banküberweisung? Respekt.net beantwortet das HIER ausführlich.
8. Wer unterstützt die Europäische Klimaklage?
Wir bedanken uns herzlich für die Unterstützung mit einem Geldbetrag durch Greenpeace Österreich, #aufstehn, die Oekostrom AG, Windkraft Simonsfeld, Fairtrade und dem Biohof Adamah.
Außerdem geht ein herzliches Danke von uns an das Klimavolksbegehren, die Bundesjugendvertretung, Volkshilfe, SOS Kinderdorf und vielen weiteren für das Teilen unserer Initiative via Newsletter und Social Media.
9. Wofür wird das Geld verwendet?
Um die Klage einreichen zu können, benötigen wir Spenden in Summe von 32.250 Euro. Damit können Anwältinnen, Expertinnen und die Arbeit bis zum Antrag finanziert werden.
Die einzelnen Posten lauten wie folgt:
- 21 000 EUR (brutto) - Rechtliche Arbeit (Kanzlei Krömer): Ausarbeiten des Schriftsatzes, Mandantenbetreuung, Rechtsrecherche (Judikatur, wissenschaftliche Unterlagen), Austausch mit Expert*innen
- 4 000 EUR - Rechtliche Beratung (Ökobüro)
- 2 250 EUR - Crowdfunding bei respect.net.
- 2 000 EUR - Externe rechtliche Beratung durch internationale Expert*innen
- 1 500 EUR - Beratung durch andere Expert*innen (Wissenschaft, mögliche Gutachten)
- 1 500 EUR - Kosten der Kampagne (Werbung, Video, Fotos etc.)